Listung & Einkaufsgarantie

buchmedia gibt für die Titel, die im Hauptprospekt und im Magazin inseriert werden, eine Einkaufsgarantie:

Die buchmedia Partnerbuchhandlungen verpflichten sich zur Abnahme von Mindeststückzahlen der inserierten Titel. Dazu wird jeder gebuchte Titel bei der Verkaufskonferenz, zu der Ihr Verlagsvertreter und natürlich auch Sie herzlich eingeladen sind, diskutiert und einstimmig über die Aufnahme in das jeweilige Werbemittel beschlossen.

Die Mindeststückzahl beträgt mindestens 240 Stück und die Erstbestellmenge kann bis zu 1.400 Exemplaren ansteigen. Die Buchhandlungen entscheiden mit dem Vertreter beim Vertreterbesuch über die endgültige Bestellziffer, die nach oben (aber nicht mehr nach unten) korrigiert werden kann. Der Vertreter hat es also in der Hand, die Mindeststückzahl anliefern zu lassen oder den Bestellwert noch mit der Buchhandlung gemeinsam nach oben zu korrigieren.

Prozedere

  • Beschluss in der Verkaufskonferenz zur Listung und Einschaltung in den Werbemitteln, Bestellung wird dem Vertreter mitgegeben, aber noch nicht fakturiert.
  • Vertreter reist bis zwei Wochen vor dem ersten Streutermin (Frühjahr: bis Mitte März, Herbst: bis Ende August) und hat Möglichkeit zur Korrektur nach oben.
  • Am 31. August müssen die nicht korrigierten Mengen bzw. die nicht besuchten Buchhandlungen als Aufträge abgegeben sein. Somit ist gewährleistet, dass spätestens zum Streuzeitpunkt in allen Buchhandlungen die gelisteten Titel vorrätig sind.